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Aufnahmebedingungen

1. Mitgliedschaft

  • Um dein Projekt respektive geschäftliche Tätigkeiten bei der Genossenschaft zu starten musst du dieser beitreten.
  • Mitglieder können natürliche und juristische Person sowie öffentlich rechtliche Körperschaften werden, die den Genossenschaftszweck unterstützen und einmalig einen Anteilschein à 500.- zeichnen.

2. Gebühren

  • Wir wollen an dir nichts verdienen. Unsere Dienstleistung an dich ist nicht gewinnorientiert.
  • Die Gebühren decken die effektiv anfallenden Kosten deines Projektes und helfen das Grundgerüst der Genossenschaft zu finanzieren.

3. Konzept, Werbung, Arbeitspensum und Ferien

  • Das Konzept zu deinem Projekt, deine Werbung, dein Arbeitspensum und Ferienzeiten sind dein eigenes Ding.
  • Was dein Projekt abwirft wird (abzüglich der Admingebühren sowie Mehrwertsteuer und Versicherungsbeiträgen) komplett für deinen Lohn (Nettolohn sowie alle gesetzlichen Sozialabgaben wie AHV, ALV, etc.) verwendet.

4. Projektbeschaffenheit

  • Dein Projekt ist mit dem Genossenschaftszweck kompatibel: «Die Genossenschaft will Bestrebungen zu Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit, Fairness, Transparenz, Partizipation, persönlichem Wachstum und Gesundheit bei Einzelnen, Gruppierungen, in der Wirtschaft, dem Staat und der Gesellschaft fördern.» (Auszug aus Artikel 2.2 der Statuten)
  • Deine Geschäft ist soweit gediehen, dass du die monatlichen Beitragskosten decken kannst
  • Du rechnest NICHT über EMR- oder ähnliche Systeme ab (betrifft Therapeut*innen)